Wer 2026 eine Solaranlage leasen will, hört oft zwei widersprüchliche Botschaften: Die einen sagen, es gebe „riesige Förderungen“, die anderen behaupten, der Staat habe sich komplett zurückgezogen. Die Wahrheit liegt dazwischen – und sie ist für Leasing-Interessenten sogar recht angenehm. Denn die wichtigste Förderung für Photovoltaik ist heute keine Zuschuss-Töpfe, die leerlaufen können, sondern gesetzlich verankerte Steuer- und Vergütungsregeln, die für jede Anlage gelten.
In diesem Überblick erfahren Sie, welche vier Säulen der Förderung es tatsächlich gibt, was davon beim Leasing bei Ihnen ankommt und wo Sie regionale Zusatzprogramme finden. Alle Angaben sind auf dem Stand vom Sommer 2026 – Förderprogramme ändern sich jedoch laufend, deshalb verlinken wir an den entscheidenden Stellen die offiziellen Quellen.
Die ehrliche Antwort zuerst: Es gibt keine klassische Förderung mehr
Es gibt seit einigen Jahren keine direkte BAFA-Förderung für Photovoltaikmodule mehr. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Solarmodule, Wechselrichter und Montage schlicht nicht – weder beim Kauf noch beim Leasing. Das klingt zunächst enttäuschend, hat aber einen guten Grund: Solaranlagen sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten so günstig geworden, dass sie sich über den Eigenverbrauch und die Einspeisevergütung meist auch ohne direkten Zuschuss rechnen. Der Staat fördert deshalb an anderer Stelle: über Steuerprivilegien, über die gesetzliche Einspeisevergütung und über zinsgünstige Kredite.
Für Sie als Leasing-Interessent ist das sogar eine gute Nachricht. Denn direkte Zuschüsse sind fast immer mit engen Fristen, begrenzten Budgets und komplizierten Anträgen verbunden. Die aktuellen Förderinstrumente gelten dagegen für jede Anlage – unabhängig davon, ob der Topf gerade leer ist oder nicht. Die folgende Tabelle zeigt die vier Säulen im Überblick:
| Säule | Was sie bringt | Relevant beim Leasing? |
|---|---|---|
| 1. Nullsteuersatz Umsatzsteuer | 0 % statt 19 % Mehrwertsteuer auf Anlage und Speicher | Je nach Vertragsgestaltung – Details unten |
| 2. EEG-Einspeisevergütung | Feste Vergütung für eingespeisten Strom, 20 Jahre garantiert | Ja – wer die Vergütung erhält, regelt der Vertrag |
| 3. KfW-Förderkredit 270 | Zinsgünstiges Darlehen für erneuerbare Energien über die Hausbank | Eher für Käufer; für Leasinggeber indirekt interessant |
| 4. BAFA-Umfeldmaßnahmen | Zuschüsse für Energieberatung, Sanierungsfahrplan, Gebäudehülle | Ja – wenn das Dach gleich mit saniert wird |
Dazu kommen als mögliche fünfte Säule Programme von Ländern und Kommunen. Sie sind der „Flickenteppich“ im Förderdschungel: Manche Städte und Landkreise geben Zuschüsse für Speicher oder PV-Anlagen, andere gar nichts. Wie Sie diese finden, lesen Sie weiter unten.

Säule 1: Der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer
Die spürbarste und gleichzeitig unkomplizierteste Förderung ist der Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz. Seit Anfang 2023 fällt auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden keine Mehrwertsteuer an – 0 % statt 19 %. Das gilt für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung, und zwar unabhängig vom Gebäudetyp. Bei Wohngebäuden greift der Nullsteuersatz sogar ohne Leistungsgrenze.
Der Nullsteuersatz umfasst nicht nur Module und Wechselrichter, sondern auch wesentliche Komponenten wie Stromspeicher – auch dann, wenn der Speicher nachgerüstet wird. Damit sparen Sie automatisch 19 Prozent gegenüber dem früheren Bruttopreis, ganz ohne Antrag und ohne Warteschlange. Das BMF (Bundesfinanzministerium) hat in einer offiziellen FAQ klargestellt, dass der Nullsteuersatz dauerhaft gelten soll.
Was gilt beim Leasing?
Hier wird es interessant – und hier zeigt sich, wie wichtig die Vertragsklauseln im Leasingvertrag sind. Das Bundesfinanzministerium stellt klar: Die reine Anmietung einer PV-Anlage ist keine „Lieferung“ im umsatzsteuerlichen Sinne und unterliegt daher dem Regelsteuersatz. Leasing- oder Mietkaufverträge können dagegen je nach Ausgestaltung als Lieferung eingestuft werden – etwa dann, wenn ein automatischer Eigentumsübergang am Ende der Laufzeit vereinbart ist. Nur bei einer Lieferung greift der Nullsteuersatz.
Praktisch bedeutet das: Fragen Sie Ihren Anbieter schriftlich, wie die Leasingraten umsatzsteuerlich behandelt werden – mit oder ohne 19 % Mehrwertsteuer. Ein seriöser Anbieter beantwortet diese Frage klar und kann die Einstufung begründen. Wer hier ausweicht, hat möglicherweise selbst keine saubere steuerliche Lösung.
Säule 2: Die EEG-Einspeisevergütung
Die zweite Säule ist die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür vom lokalen Netzbetreiber eine feste Vergütung pro Kilowattstunde – garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Die Höhe hängt von der Anlagengröße und vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab: Maßgeblich ist immer der Satz, der zum Datum der Inbetriebnahme gilt.
Die aktuellen Vergütungssätze sinken in der Regel in kleinen Schritten von Monat zu Monat (Degression). Die verbindlichen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur – schauen Sie dort nach, bevor Sie mit veralteten Zahlen aus Blogs rechnen. Einen ausführlichen Überblick darüber, wer die Vergütung beim Leasing eigentlich erhält – Sie oder der Leasinggeber –, finden Sie in unserem Artikel zur EEG-Einspeisevergütung beim Leasing.
Wichtig: Die geplante EEG-Novelle ab 2027
Nach derzeitigen Plänen der Bundesregierung soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Dachanlagen ab 2027 grundlegend umgebaut werden – unter anderem ist eine verpflichtende Direktvermarktung mit Übergangszahlungen im Gespräch. Entscheidend für Sie: Nach allem, was bisher bekannt ist, gilt ein Bestandsschutz – Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, behalten die dann gültige feste Vergütung für 20 Jahre. Das macht den Herbst 2026 zu einem besonders interessanten Zeitpunkt für eine Entscheidung. Was sich im Einzelnen ändert, haben wir in unserem Beitrag zu den Förderprogrammen im Herbst 2026 zusammengestellt.

Säule 3: Der KfW-Förderkredit für erneuerbare Energien
Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien“ ist ein zinsgünstiges Darlehen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien – darunter ausdrücklich auch Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, mit Laufzeiten von 2 bis 30 Jahren und bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Beantragt wird der Kredit über die eigene Hausbank – und zwar vor Beginn des Vorhabens.
Für reine Leasing-Modelle spielt der KfW-Kredit meist eine Nebenrolle, weil Sie als Leasingnehmer die Anlage nicht kaufen und damit nichts finanzieren müssen. Indirekt profitieren Sie trotzdem: Viele Leasinganbieter refinanzieren ihre Anlagenportfolios über günstige Förderkredite, was sich in den Leasingraten und deren Kalkulation niederschlagen kann. Wer zwischen Kauf und Leasing schwankt, sollte den KfW-Kredit unbedingt in den Vergleich einbeziehen – unser Vergleich Leasing vs. Kauf zeigt, wie Sie beide Wege sauber gegenüberstellen.
Säule 4: BAFA und die Umfeldmaßnahmen
Auch wenn das BAFA keine PV-Module bezuschusst, ist es beim Thema Solar keineswegs irrelevant. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert das BAFA Maßnahmen, die häufig rund um die Solaranlage anfallen:
- Energieberatung: Das BAFA bezuschusst Energieberatungen für Wohngebäude mit 50 Prozent der Kosten. Eine solche Beratung klärt, ob Dach, Elektroinstallation und Zählerschrank für die Anlage bereit sind – und verhindert teure Überraschungen.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Wer sein Haus energetisch schrittweise saniert, erhält mit einem iSFP einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf die Fördersätze von Einzelmaßnahmen – und die förderfähige Investitionssumme verdoppelt sich.
- Gebäudehülle und Anlagentechnik: Wird das Dach im Zuge der PV-Installation gedämmt oder die Elektroinstallation erneuert, können diese Maßnahmen als BEG-Einzelmaßnahmen mit 15 Prozent Zuschuss (plus möglichem iSFP-Bonus) gefördert werden.
- Fachplanung und Baubegleitung: Auch die Kosten für Planung und Baubegleitung sind in bestimmten Konstellationen förderfähig.
Der Haken: Anträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer erst unterschreibt und dann fördert, geht leer aus. Planen Sie also eine Dachsanierung zusammen mit der Solaranlage, klären Sie die BAFA-Förderung, bevor Sie den Leasingvertrag unterschreiben.
Länder und Kommunen: So finden Sie regionale Zusatzprogramme
Neben den bundesweiten Instrumenten gibt es eine Vielzahl regionaler Programme: Manche Bundesländer fördern Batteriespeicher oder die Kombination von PV mit Elektromobilität, manche Städte und Landkreise geben pauschale Zuschüsse für Dachanlagen. Diese Programme sind oft budgetbegrenzt – wer zuerst kommt, mahlt zuerst – und sie ändern sich häufig zum Jahreswechsel.
So gehen Sie systematisch vor:
- Förderdatenbank des Bundes prüfen: Die offizielle Förderdatenbank listet Programme von Bund, Ländern und EU – filtern Sie nach Ihrem Bundesland und dem Stichwort Photovoltaik.
- Landesenergieagentur fragen: Jedes Bundesland hat eine Energieagentur oder ein Klimaportal mit aktuellen Förderübersichten.
- Kommune und Stadtwerke kontaktieren: Viele kommunale Programme stehen nicht in Datenbanken, sondern nur auf der Website der Stadt oder der Stadtwerke.
- Fristen notieren: Regionale Zuschüsse verlangen fast immer einen Antrag vor der Bestellung. Klären Sie das parallel zur Anbieterauswahl.
Vorsicht vor veralteten Listen: Blogbeiträge aus dem Vorjahr nennen oft Programme, die längst ausgelaufen sind. Verlassen Sie sich nur auf Quellen mit aktuellem Datum – im Zweifel rufen Sie bei der genannten Stelle an.
Häufige Fragen zur Förderung von Solaranlagen
Kann ich die Förderung einfach an den Leasinganbieter „weitergeben“?
Beim Leasing müssen Sie sich um die meisten Förderfragen nicht selbst kümmern – das ist einer der Vorteile des Modells. Die Einspeisevergütung erhält allerdings rechtlich der Anlagenbetreiber, und das ist je nach Vertrag der Leasinggeber oder Sie. Prüfen Sie im Vertrag, wem die Vergütung zusteht und ob sie auf Ihre Rate angerechnet wird. Steuerliche Vorteile wie der Nullsteuersatz wirken sich indirekt über die Kalkulation des Anbieters auf Ihre Rate aus.
Muss ich Förderanträge vor der Unterschrift stellen?
Für BAFA- und KfW-Programme sowie fast alle regionalen Zuschüsse gilt: Ja, unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn zählt in der Regel bereits die verbindliche Bestellung. Die EEG-Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer erfordern dagegen keinen vorherigen Antrag – sie gelten automatisch, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist die Einspeisevergütung wirklich 20 Jahre sicher?
Ja. Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltende Vergütung ist gesetzlich für 20 Jahre garantiert und wird vom Netzbetreiber ausgezahlt. Auch die geplante EEG-Reform ab 2027 soll nach bisherigen Plänen nur Neuanlagen betreffen – bestehende Anlagen behalten ihren Satz (Bestandsschutz). Trotzdem gilt: Verfolgen Sie die Gesetzgebung, bis Ihre Anlage tatsächlich in Betrieb ist.
Wird der Stromspeicher extra gefördert?
Bundesweit gibt es derzeit keinen eigenen Zuschuss nur für Stromspeicher. Der Speicher profitiert aber vom Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, wenn er zusammen mit der Anlage geliefert wird, und er lässt sich über den KfW-Kredit 270 mitfinanzieren. Einige Länder und Kommunen haben eigene Speicherprogramme – prüfen Sie die regionale Förderdatenbank.
Förderung richtig einordnen: Was Anbieter Ihnen erzählen
Förderung ist auch ein Verkaufsargument – und nicht jede Aussage im Beratungsgespräch hält einer Prüfung stand. Typische Formulierungen und was dahintersteckt:
- „Wir kümmern uns um alle Förderungen“: Fragen Sie konkret nach, welche das sind. Die EEG-Abrechnung und die 0-%-Umsatzsteuer laufen automatisch bzw. über den Anbieter – BAFA- oder Länderzuschüsse müssen Sie meist selbst beantragen.
- „Nur noch kurze Zeit förderfähig“: Echte Fristen gibt es – etwa das Jahresende bei budgetbegrenzten Länderprogrammen oder den Stichtag 31. Dezember 2026 für den EEG-Bestandsschutz. Lassen Sie sich solche Aussagen aber immer schriftlich mit Quelle geben.
- „Staatlich gefördertes Leasing“: Diesen Begriff gibt es offiziell nicht. Gemeint ist meist, dass der Anbieter KfW-Mittel oder Steuervorteile in seine Kalkulation einbezieht – legitim, aber kein staatliches Gütesiegel für das Angebot.
Die verbindlichen Informationen zu Zuschussprogrammen finden Sie beim BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Energieberatung) und in den Übersichten der Bundesregierung zur Energiewende. Alles, was darüber hinausgeht, prüfen Sie an den fünf Prüfstellen aus unserem Herbst-Ratgeber.
Merksatz: Die beste „Förderung“ beim Leasing ist oft kein Zuschuss, sondern ein sauberer Vertrag. Wer weiß, wem Einspeisevergütung und Steuervorteile zustehen, verhandelt bessere Raten – ganz ohne Förderantrag.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Alle Angaben sind allgemeine Informationen.



